Dienstag, 06. Juli 2010 06.07.10 16:24 Alter: 2 Jahre

Privathaftpflichtversicherung: Nur das selbst bewohnte Haus ist geschützt

Kategorie: Was Recht ist...

 

Besitzt ein Mann nur ein Einfamilienhaus, als er eine private Haftpflichtversicherung abschließt, so muss die Versicherung nicht leisten, wenn er sich später eine weitere Immobilie (eine Eigentumswohnung) kauft, diese weitervermietet und durch ein geplatztes Rohr bei Frost ein Wasserschaden an einer benachbarten Wohnung entsteht (hier in Höhe von mehreren tausend €). Die Versicherung müsse nur leisten, wenn die Wohnung selbst bewohnt werde, so das Landgericht Coburg. (LG Coburg, 11 O 720/07)

Quelle : Immobilienverband Deutschland IVD