Hauptstraße 106
D-53604 Bad Honnef
Deutschland
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Bitte senden Sie Ihre Kündigung bis zum Dritten Werktag des Monats an die Adresse des Vermieters. Als Referenz dient die in Ihrem Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Monats. Sollten Sie eine frühzeitige Beendigung wünschen, werden wir selbstverständlich versuchen, einen Nachfolger zu finden, der die Wohnung zum schnellstmöglichen Termin anmieten möchte. Gerne können Sie uns Ihnen bekannte Interessenten vorstellen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Stellen Sie bitte keine Anzeige auf Onlineportalen o.ä. Die Objektumwerbung wird von uns erledigt. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren PKW-Stellplatzmietvertrag ggf. mitkündigen müssen, sofern separat abgeschlossen!
Grundsätzlich gelten die Vertragsbedingungen, die in Ihrem Mietvertrag angegeben sind. Die Wohnung ist zudem besenrein und geräumt zu verlassen. Eine ggf. erforderliche Sperrmüllentsorgung ist vom Mieter zu organisieren und zu tragen. Ist in der Wohnung eine Einbauküche vorhanden, so sind die Elektrogeräte (Kühlschrank, Backofen, Herdplatte ...) sowohl innen als auch außen, gereinigt zu übergeben.
Grundsätzlich können Sie Ihre eigenen Gegenstände verkaufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um einen Geschäftsfall zwischen Ihnen und dem Käufer handelt. Eine Abwicklung über uns ist ausgeschlossen.
Gerne können wir im Exposé auf die Übernahme von Einrichtungsgegenständen hinweisen.
Laut Gesetzgeber haben wir keine Ersatzschlüssel zu Ihrer Wohnung. Falls es sich beim Schließzylinder um eine Schließanlage handelt (die Wohnungseingangstür sowie der Hauseingang lassen sich mit dem selben Schlüssel betätigen) muss ggf. das gesamt System ausgetauscht werden. Bei einem Defekt oder Verlust des Schlüssels nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu uns auf. Entstandene Schäden durch das eigenmächtige Öffnen sowie ggf. die Schlüsseldienstkosten sind vom Mieter zu tragen.
Eine Installation der Waschmaschine in den Wohnräumen ist nur nach Genehmigung des Vermieters und unter der Verwendung eines „Aqua-Stop“- Sicherheitsschlauches genehmigt. Die Kosten für eine eventuell anfallende Umrüstung am Wasseranschluss/Waschbecken sind vom Mieter zu tragen. Das Aufstellen von Waschmaschinen/Trockner im Keller ist an den zur Wohnung gehörenden Anschlüssen gestattet.
Eine Telefon/Internetverbindung kann über einen geeigneten Telekommunikationsanbieter (z.B.: Telekom) eingerichtet werden. Dazu sind in Ihrer Wohnung TAE-Anschlussdosen eingerichtet, an die Sie Ihren Router anschließen können. Die Verkabelung des Verteilers ist bei uns im Büro zugänglich. Bitte kündigen Sie uns den Besuch des Technikers vorher an. Die Einrichtung des Routers/Telefons ist generell Sache des Mieters. Bei Problemen und Technischen Störungen kontaktieren Sie bitte Ihren Internetanbieter. Bitte beachten Sie, dass Aufgrund der bestehenden Infrastruktur kein Internet über Kabel/ Kabel-TV bezogen werden kann!
Sollten Sie Ihren PKW-Stellplatz nicht mehr benötigen, können Sie diesen separat zu Ihren Wohnungsmietvertrag innerhalb der dort angegebenen Frist kündigen, sofern es sich um einen separat abgeschlossenen Vertrag handelt. Gehört der PKW dagegen zur Wohnung, ist eine so genannte Teilkündigung nicht möglich. Bitte sorgen Sie dafür, dass nach Ablauf des Mietverhältnisses der Stellplatz besenrein übergeben wird. Verunreinigungen durch Fahrzeuge sind zu beseitigen. Handelt es sich um einen Tiefgaragenstellplatz, so müssen alle Schlüssel und Funkfernbedienungen für Zufahrtstore zurückgegeben werden.
Sollten Sie einen Parkplatz benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Alternativ können Sie sich einen Anwohner-Parkausweis im Rathaus organisieren, um öffentliche Parkflächen zu nutzen.
Bitte geben Sie uns Bescheid, sollten Sie Parkplätze für einen Umzugswagen benötigen. Sollten Sie einen Hubwagen benötigen, um über die Balkone im Hinterhof Möbel zu transportieren, geben Sie uns Bitte vorher Bescheid. Gerne können Sie eine Notiz an die Windschutzscheibe der parkenden Autos hängen. Eine Pflicht zur Umsetzung der PKW der anderen Mieter besteht jedoch nicht. Etwaige verursachte Schäden durch das Umzugsunternehmen an Hauseinrichtung, Außenanlagen und Fremd-PKW sind durch den Mieter zu tragen.
Bei den Rauchmeldern handelt es sich um Wartungsgegenstände. Erklingt der Signalton einzeln und in regelmäßigem Abstand, geht die Batterie zu neige. Bitte sorgen Sie für baldigen Austausch der Batterie. Bei neueren Rauchmeldern ist ein Akku verbaut, der eine Laufzeit von ca. 10 Jahren aufweist. Ist Ihr Modell mit einem Akku versehen, kontaktieren Sie uns bitte, sodass wir einen Ersatzmelder für Sie organisieren können. Der monatliche Funktionstest des Rauchmelders obliegt dem Mieter. Sollten Sie den Funktionstest nicht ausführen wollen, kann dies zu Lasten der Nebenkosten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Sollten Sie einen Wasserschaden in Ihren Wohnräumen oder im Treppenhaus bemerken, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Bitte sorgen Sie für eine Abschaltung der betroffenen Rohnrleitung (z.B. durch Zudrehen des Ventils an der Entnahmestelle).
Feuchtigkeit in den Wohnräumen und im Badezimmer begünstigen die Bildung von Schimmel. Bitte sorgen Sie für ausreichende Belüftung (auch Hinterlüftung von Einrichtungsgegenständen) in den Mieträumen. Zur Prävention von Schimmelbildung in der Dusche ist diese regelmäßig zu reinigen. Nutzen Sie hierzu einen Glasreiniger sowie ggf. einen Abzieher. Gummidichtungen gelten als Wartungsfugen und müssen ebenfalls gereinigt werden.