Schopp Immobilien GmbH
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FAQs für Mieter

Sie sind Mieter und haben ein Problem? Hier finden Sie Lösungen und Antworten auf die häufigsten Fragestellungen.

Ihr Anliegen ist hier nicht aufgelistet oder Sie brauchen dringend Unterstützung?

Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter der folgenden Telefonnummer: +49-2224-93910

Ich möchte den Mietvertrag für meine Wohnung kündigen. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie Ihre Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats an die Adresse des Vermieters. Als Referenz dient die in Ihrem Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Monats. Sollten Sie eine frühzeitige Beendigung wünschen, werden wir selbstverständlich versuchen, einen Nachfolger zu finden, der die Wohnung zum schnellstmöglichen Termin anmieten möchte. Gerne können Sie uns Ihnen bekannte Interessenten vorstellen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Stellen Sie bitte keine Anzeige auf Onlineportalen o.ä. Die Objektumwerbung wird von uns erledigt. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren PKW-Stellplatzmietvertrag ggf. mit kündigen müssen, sofern separat abgeschlossen!

Wie muss ich die Wohnung verlassen?

Grundsätzlich gelten die Vertragsbedingungen, die in Ihrem Mietvertrag angegeben sind. Die Wohnung ist zudem besenrein und geräumt zu verlassen. Eine ggf. erforderliche Sperrmüllentsorgung ist vom Mieter zu organisieren und zu tragen. Ist in der Wohnung eine Einbauküche vorhanden, so sind die Elektrogeräte (Kühlschrank, Backofen, Herdplatte ...) sowohl innen als auch außen, gereinigt zu übergeben.

Ich habe Gegenstände, z.B. eine Einbauküche in der Wohnung, die mir gehören. Können die Gegenstände verkauft werden?

Grundsätzlich können Sie Ihre eigenen Gegenstände verkaufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um einen Geschäftsfall zwischen Ihnen und dem Käufer handelt. Eine Abwicklung über uns ist ausgeschlossen.
Gerne können wir im Exposé auf die Übernahme von Einrichtungsgegenständen hinweisen.

Ich habe meinen Schlüssel verloren./ Mein Schlüssel ist defekt. / Ich bin ausgesperrt. An wen muss ich mich wenden?

Laut Gesetzgeber haben wir keine Ersatzschlüssel zu Ihrer Wohnung. Falls es sich beim Schließzylinder um eine Schließanlage handelt (die Wohnungseingangstür sowie der Hauseingang lassen sich mit dem selben Schlüssel betätigen) muss ggf. das gesamt System ausgetauscht werden. Bei einem Defekt oder Verlust des Schlüssels nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu uns auf. Entstandene Schäden durch das eigenmächtige Öffnen sowie ggf. die Schlüsseldienstkosten sind vom Mieter zu tragen.

Ich möchte eine Waschmaschine im Keller/ in meiner Wohnung anschließen.

Eine Installation der Waschmaschine in den Wohnräumen ist nur nach Genehmigung des Vermieters und unter der Verwendung eines „Aqua-Stop“- Sicherheitsschlauches genehmigt. Die Kosten für eine eventuell anfallende Umrüstung am Wasseranschluss/Waschbecken sind vom Mieter zu tragen. Das Aufstellen von Waschmaschinen/Trockner im Keller ist an den zur Wohnung gehörenden Anschlüssen gestattet.

Ich benötige eine Internetverbindung. Wie muss ich vorgehen?

Eine Telefon-/Internetverbindung kann über einen geeigneten Telekommunikationsanbieter (z.B.: Telekom) eingerichtet werden. Dazu sind in Ihrer Wohnung TAE-Anschlussdosen eingerichtet, an die Sie Ihren Router anschließen können. Die Verkabelung des Verteilers ist bei uns im Büro zugänglich. Bitte kündigen Sie uns den Besuch des Technikers vorher an. Die Einrichtung des Routers/Telefons ist generell Sache des Mieters. Bei Problemen und technischen Störungen kontaktieren Sie bitte Ihren Internetanbieter. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der bestehenden Infrastruktur kein Internet über Kabel/ Kabel-TV bezogen werden kann!

Ich brauche einen PKW-Stellplatz/ Ich möchte meinen PKW-Stellplatz kündigen.

Sollten Sie Ihren PKW-Stellplatz nicht mehr benötigen, können Sie diesen separat zu Ihrem Wohnungsmietvertrag innerhalb der dort angegebenen Frist kündigen, sofern es sich um einen separat abgeschlossenen Vertrag handelt. Gehört der PKW-Stellplatz dagegen zur Wohnung, ist eine so genannte Teilkündigung nicht möglich. Bitte sorgen Sie dafür, dass nach Ablauf des Mietverhältnisses der Stellplatz besenrein übergeben wird. Verunreinigungen durch Fahrzeuge sind zu beseitigen. Handelt es sich um einen Tiefgaragenstellplatz, so müssen alle Schlüssel und Funkfernbedienungen für Zufahrtstore zurückgegeben werden.

Sollten Sie einen Parkplatz benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Alternativ können Sie sich einen Anwohner-Parkausweis im Rathaus organisieren, um öffentliche Parkflächen zu nutzen.

Ich möchte meinen Umzug durchführen und der Umzugswagen/Hubwagen benötigt die Parkplätze am Haus. Wie muss ich vorgehen?

Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie Parkplätze für einen Umzugswagen oder einen Hubwagen benötigen, um evtl. über die Balkone im Hinterhof Möbel zu transportieren. Gerne können Sie eine Notiz an die Windschutzscheibe der parkenden Autos hängen. Eine Pflicht zur Umsetzung der PKW der anderen Mieter besteht jedoch nicht. Etwaige verursachte Schäden durch das Umzugsunternehmen an Hauseinrichtung, Außenanlagen und Fremd-PKW sind durch den Mieter zu tragen.

Der Rauchmelder gibt einen Einzel-Signalton von sich. Ist er defekt?

Bei den Rauchmeldern handelt es sich um Wartungsgegenstände. Erklingt der Signalton einzeln und in regelmäßigem Abstand, geht die Batterie zu neige. Bitte sorgen Sie für baldigen Austausch der Batterie. Bei neueren Rauchmeldern ist ein Akku verbaut, der eine Laufzeit von ca. 10 Jahren aufweist. Ist Ihr Modell mit einem Akku versehen, kontaktieren Sie uns bitte, sodass wir einen Ersatzmelder für Sie organisieren können. Der monatliche Funktionstest des Rauchmelders obliegt dem Mieter. Sollten Sie den Funktionstest nicht ausführen wollen, kann dies zu Lasten der Nebenkosten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Ich habe einen Wasserschaden in meiner Wohnung.

Sollten Sie einen Wasserschaden in Ihren Wohnräumen oder im Treppenhaus bemerken, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Bitte sorgen Sie für eine Abschaltung der betroffenen Rohrleitung (z.B. durch Zudrehen des Ventils an der Entnahmestelle).

Ich habe Schimmelbefall in der Wohnung/im Bad entdeckt. Was muss ich tun?

Feuchtigkeit in den Wohnräumen und im Badezimmer begünstigen die Bildung von Schimmel. Bitte sorgen Sie für ausreichende Belüftung (auch Hinterlüftung von Einrichtungsgegenständen) in den Mieträumen. Zur Prävention von Schimmelbildung in der Dusche ist diese regelmäßig zu reinigen. Nutzen Sie hierzu einen Glasreiniger sowie ggf. einen Abzieher. Gummidichtungen gelten als Wartungsfugen und müssen ebenfalls gereinigt werden.

Kann ich einen Nachmieter stellen, um die Kündigungszeit zu verkürzen?

Im Normalfall besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Falls der noch aktuelle Mieter einen direkten Nachmieter stellt/in Aussicht hat, besteht unter Absprache die Möglichkeit, das Mietverhältnis vor Ablauf der drei monatigen Kündigungsfrist zu beenden. Vorausgesetzt ist dabei natürlich, dass eine vertragliche Einigung mit dem neuen Mieter über ein neues Mietverhältnis abgeschlossen wird. Erst dann kann das bestehende Mietverhältnis vorzeitig beendet werden.

Was mache ich bei einem Schaden am Eigentum des Vermieters?

Sollten Mängel, Schäden oder Defekte am Eigentum des Vermieters auftreten, bei welchen kein Selbstverschulden vorliegt, kontaktieren Sie umgehend Ihren Vermieter beziehungsweise Ihre Hausverwaltung. Beschreiben Sie ausführlich, um welches Problem es sich handelt, damit Hausmeister und oder Handwerker für eine Besichtigung/Behebung des Problems beauftragt werden können.

Bei Beschädigungen oder Defekten am Eigentum des Vermieters oder in den gemeinschaftlichen Mietnutzräumen (Treppenhaus, Waschraum etc.), die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind, sind Sie als Mieter ebenfalls dazu verpflichtet, den Schaden umgehend beim Vermieter oder der Hausverwaltung zu melden. Für die daraus resultierenden Reparatur- und Instandsetzungskosten muss der Verursacher aufkommen.

Wie sind die Fristen für Mietzahlungen? / Wann kommt es zu Mahnungen im Fall einer Nicht-Zahlung?

Die Miete ist fristgerecht spätestens bis zum dritten Werktag (der Samstag zählt mit) des jeweiligen Monats zu zahlen. Wird die vorgegebene Zahlungsfrist versäumt, kommt der Mieter in Verzug und entsprechende Mahnungen folgen. Bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung oder bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten, kann das Mietverhältnis vom Vermieter fristlos gekündigt werden.

Muss ich meine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung in einer Summe zahlen?

Offene Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu begleichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Rückzahlung erhalten oder eine Nachforderung zahlen müssen - die Frist ist sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter einzuhalten. Es besteht keine Rechtsgrundlage, die Nachzahlung der Betriebskosten in Raten zu zahlen, daher ist dies nur im Einzelfall mit Zustimmung des Vermieters möglich. Anders verhält es sich mit der Vorauszahlung der Betriebskosten. Die Vorauszahlung ist ein Bestandteil der Miete und somit fristgerecht zu zahlen. Zahlt der Mieter diese nicht, droht die fristlose Kündigung des Mietvertrages.

Wer haftet für was? / Welche Versicherung des Mieters übernimmt welche Schäden?

Entsteht durch Selbstverschulden eines Mieters ein Schaden, so übernimmt in den meisten Fällen die private Haftpflichtversicherung die Kosten. Als Schäden zählen alle Gebrauchspuren und Beschädigungen, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausreichen. Für Schäden dieser und größerer Art haftet der Mieter.

Worauf ist bei der Kaution zu achten?

Die Kaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. In der Höhe darf die Kaution maximal drei Monatsnettokaltmieten betragen. Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in Raten zu zahlen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hier die gängigsten Beispiele:

1) Die Raten werden auf das Konto des Vermieters gezahlt, wobei der Vermieter die Mietkaution auf einem separaten Konto verwalten muss.

2) Mietkautionsbürgschaft 

3) Der Mieter eröffnet selbst ein Sparkonto (dieses muss verpfändet sein) und übergibt dieses dem Vermieter.